Original: $70.09
-65%$70.09
$24.53Die Geschichte
Unsere Grenzgaenger MXV+ Goggles bietet Dir optimale Sich beim Fahren im Gelände und auf der Straße.
- Das farbliche Skull Logo und der GRENZGAENGER Schriftzug der MXV+ Goggle lässt sich perfekt mit unserem Rider Equipment kombinieren.
- Die verspiegelte Linse ist farblich passend zum Band gestaltet.
- Für perfekten Halt am Helm sorgt das mit Gummistreifen versehene Brillenband, welches sich zweifach verstellen lässt - somit passen die Goggles auf jeden Helm.
- Optimaler Schutz beim Fahren: Der abnehmbare Nasenschutz schützt Dich beim Fahren im Gelände vor Schlamm und kleinen Steinen oder bei hohen Geschwindigkeiten auf der Straße vor lästigen Fliegen.
- Der 100%ige UV-Schutz sowie die AFT-Behandlung (anti fog treatment), welche das Beschlagen der Linse verhindert, ermöglichen Dir stets ungestörtes und sicheres Sehen.
- Super Passform: Der Rahmen sogt dafür, dass die Brille perfekt in den Helm passt.
- EN 1938:2010 sowie Richtlinie 89/686/EWG

Details & Handwerkskunst
Jedes Detail wurde sorgfältig durchdacht, um Ihnen das perfekte Produkt zu bieten.
Description
Unsere Grenzgaenger MXV+ Goggles bietet Dir optimale Sich beim Fahren im Gelände und auf der Straße.
- Das farbliche Skull Logo und der GRENZGAENGER Schriftzug der MXV+ Goggle lässt sich perfekt mit unserem Rider Equipment kombinieren.
- Die verspiegelte Linse ist farblich passend zum Band gestaltet.
- Für perfekten Halt am Helm sorgt das mit Gummistreifen versehene Brillenband, welches sich zweifach verstellen lässt - somit passen die Goggles auf jeden Helm.
- Optimaler Schutz beim Fahren: Der abnehmbare Nasenschutz schützt Dich beim Fahren im Gelände vor Schlamm und kleinen Steinen oder bei hohen Geschwindigkeiten auf der Straße vor lästigen Fliegen.
- Der 100%ige UV-Schutz sowie die AFT-Behandlung (anti fog treatment), welche das Beschlagen der Linse verhindert, ermöglichen Dir stets ungestörtes und sicheres Sehen.
- Super Passform: Der Rahmen sogt dafür, dass die Brille perfekt in den Helm passt.
- EN 1938:2010 sowie Richtlinie 89/686/EWG




















